Als freiberuflicher Journalist bin ich in der Künstlersozialkasse KSK versichert. Das bedeutet für mich: Voller Schutz bei finanziellen Vorteilen. Bleibt das auch so bei einem Werkvertrag? Bei der KSK beruhigt man mich: Durch einen Werkvertrag blieben die Voraussetzungen für eine Versicherung erhalten. Eine Hürde ist übersprungen.
Als Honorar für den Burgenblogger werden 2.000 Euro brutto monatlich ausgelobt. Ich unterliege der Umsatzsteuerpflicht. Heißt das, ich muss aus dem Betrag noch die USt herausrechnen? Bei einem Satz von 19% wären dies immerhin 317,40 Euro. Aber sind es wirklich 19%? Ich versteuere journalistische Leistungen mit 7%. Die finanzielle Seite des Projektes obliegt der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz. Notiz an mich: Dort nachfragen.
Und dann gibt es da noch Kleinigkeiten, zum Beispiel die Fragen, ob es auf der Burg einen Fernseher und eine Waschmaschine gibt und ob das Bett auch lang genug ist für einen Burgenbloggerbären. Aber darauf kann ich ja Einfluß nehmen. Steht in der Ausschreibung.