Visser oder Visher? Die Schrift im Wandel der Zeit

Ich lerne auch etwas über die Wandlung der Schrift über die Jahrhunderte. Im Text wird ein bekannter Azt vom Fehn erwähnt. Doch wie war die Schreibweise: Visher oder Visser? Heinz J. Giermanns, Journalist in Westrhauderfehn, schreibt mir dazu:

„Bis etwa 1840 war es Aufgabe der Pastoren, die Geburt von Kindern zu registrieren. Das geschah handschriftlich in der altdeutschen Schrift. Diese Schrift kennt kein doppeltes „s“. Deshalb wurde das zweite „s“ als „Pastoren-S“ notiert, das dem „h“ unserer heutigen Schrift entspricht. Über viele Jahrzehnte wurde es also als „h“ geschrieben; daher „Visher“ und nicht „Visser“. Heute gibt es nur noch „Visser“, aber der Arzt hieß immer „Visher“ und sollte deshalb auch so geschrieben werden.“

Danke für diese Erklärung, die auch für mich als Familienforscher interessant ist.

Dr. Visher ist übrigens bei alten Fehntjern bekannt, weil er fünf Jungen eines Patienten zu sich in seine Villa nahm und adoptierte. Die Mutter war gestorben, der Vater konnte nicht alle Kinder ernähren. Vom Ehepaar Visher mit den fünf Buben gibt es ein Foto, eines meiner Lieblingsfotos (Danke an Heini Albers aus Bockhorst).

„Burgenblogger soll kein Hauptberuf sein“

Gestern habe ich mit Rainer Zeimentz von der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e.V. telefoniert. Ich hatte eine Frage zur Ausgestaltung des Werkvertrages.

Ich war überrascht zu hören, dass der Burgenblogger diese Tätigkeit für sechs Monate nicht als Hauptberuf ausüben solle. Es sei gewünscht, dass er auch seine bisherige Tätigkeit fortführe. Dies hatte ich bisher nicht so verstanden. Meine Lesart war bisher, dass er dies fortführen „könne“, was ja weniger restriktiv ist.

Praktisch gesehen: Ich werde nur sehr beschränkt Artikel meiner Autoren lektorieren, an den Auftraggeber weiterleiten, mit dem Auftraggeber telefonieren, Honorare an meine Autoren anweisen, die Abrechnungen erstellen …. können, wenn ich mich in das Kennenlernen des Mittelrheins hineinknie. Ist das wirklich so gewollt?